Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Leistungen der dgtl.company GmbH (im Folgenden auch “ dgtl.company„), die in der Kölner Str. 14 in 57439 Attendorn unter den Markennamen „share2change“ erbracht werden.

Geschäftsbedingungen der Nutzenden haben ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung keine Geltung.

1.   Leistungsumfang

Jede nutzende Person ist berechtigt, einen Platz, welchen sie nach Verfügbarkeit und Belegung in den Räumlichkeiten des Coworking Spaces frei wählen kann, als Arbeitsplatz zu nutzen.

Je nach abgeschlossenem Vertrag erhalten die Nutzenden Anspruch

•        auf die Nutzung eines freien Arbeitsplatzes nach Wahl

•        auf die exklusive Nutzung eines Meetingraumes

•        auf die exklusive Nutzung des Innovation Spaces

•        auf die exklusive Nutzung des ganzen Coworking Spaces

Für jede Nutzungsform gelten eigene Tarife mit unterschiedlichem Leistungsumfang, der im jeweiligen Tarif definiert ist und Teil der Vereinbarung zwischen der dgtl.company und den Nutzenden werden.

Der Coworking Space kann von der dgtl.company bis zu dreimal pro Monat für eigene Veranstaltungen genutzt werden und steht in diesem Fall für die Nutzenden nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung; eine Information erfolgt rechtzeitig.

2.   Nutzung der Räumlichkeiten und der Infrastruktur

Allen Coworking-Tarifen ist gemein:

•        die Nutzung des Internets für die persönliche Arbeit. Dies schließt z.B. den Betrieb von Servern, Cryptominern, Sharing-Plattformen und ähnlichem aus

•        die Stromnutzung für Bürotätigkeiten angemessenem Umfang

•        die Nutzung des Druckers, Kopierers und Scanners im angemessenen Umfang für die persönliche geschäftliche Korrespondenz (Fair Use Prinzip)

•        die Nutzung der Küchenutensilien, Wasser, Tee und Kaffee inklusive (Fair Use Prinzip)

•        die Nutzung von Schließfächern – soweit freie vorhanden 

•        die Nutzung der Terrasse für Pausenzeiten

•        die Nutzung der Parkplätze – so weit im jeweiligen Tarif gebucht

•        der Zugang zum Gebäude zu den im jeweiligen Tarif eingeräumten Zeiten

Für die Nutzung des Meetingraumes und des Innovation Spaces wird eine Raummiete inkl. Materialien zum kreativen Arbeiten und eine Tagungspauschale pro Person je nach vertraglichem Tarif zwischen der dgtl.company und den Nutzenden erhoben.

Die Nutzung bereitgestellter Materialien und Büchern erfolgt ausschließlich in den Räumen des Coworking Spaces, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3.   Persönlicher Zugang und Besucher

Der Zutritt zum Coworking Space erfolgt mittels der kostenfreien App der Nuki Home Solutions GmbH.

Die Zugangsberechtigung hängt von den Regelungen des jeweiligen Tarifs ab.

Der Zugang wird von der dgtl.company bei Buchung eines Tarifs individuell eingerichtet.

Das Übertragen oder Teilen eines Zugangs zwischen mehreren Personen ist nicht zulässig.

Einzelne kurze Besuche von Gästen sind erlaubt. Tagesgäste und Gruppen müssen mit der dgtl.company im Vorfeld abgestimmt und ggf. bezahlt werden. Der Einladende haftet für seine Gäste.

4.   Hausordnung

Die dgtl.company hat zusätzlich zu diesen AGB eine Hausordnung aufgestellt, die im Coworking Space ausgehängt ist. Diese kann jederzeit geändert oder abgeschafft werden.

5.   Preise und Zahlungsbedingungen

Buchungen erfolgen über das Online-Buchungssystem anny GmbH oder nach individueller Vereinbarung.

Es gelten die bei Buchung ausgewiesenen bzw. vereinbarten Preise (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer).

Die jeweiligen Zahlungsoptionen werden bei Buchung eines Tarifs angezeigt. Im Regelfall erfolgt die Zahlung per Rechnung. 

6.   Kündigung

Die Kündigungsfristen richten sich nach den Zusatzbestimmungen des jeweiligen Tarifs und gelten jeweils für die Nutzenden und die dgtl.company.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. wiederholte Verstöße gegen die AGB und/oder die Hausordnung, erheblicher Zahlungsverzug) bleibt vorbehalten.

7.   Haftung

Für entstehende Schäden haftet der Vermieter, soweit dies gesetzlich zulässig ist, nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Vermieters, seinen gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist vollständig ausgeschlossen.

Insbesondere haftet der Vermieter gegenüber den Mietern nicht für entgangenen Gewinn oder Einkommen, Verlust von Daten, Dokumenten oder Dateien, für Ansprüche Dritter, indirekte oder Folgeschäden oder für Mangelfolgeschäden.

Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung für die Sicherheit und Datensicherheit seines Netzwerks (oder seiner Verbindung zum Internet). Insofern hat der Mieter selbst für die angemessene Datensicherheit seines Computers und seines Internetanschlusses zu sorgen.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.